Jede Mitteilung an den Kunden hat alle Infos zu liefern:
Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in E-Mails. Die Angaben müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief lesbar sein. EineÜbermittlung wie in Form einer angehängten elektronischen Visitenkarte wird den Anforderungen wohl nicht genügen, da nicht jeder diese Visitenkarten problemlos öffnen kann.
Heise Newsticker. Oder das Original:Originaldokument als pdf Datei
Nun denn, also bei jeder kleinsten Nachfrage, ob jetzt der Rand 2px oder 2 sein soll, werde ich eben dann zukünftig nur mehr vorbereitet pds versenden. *shocking*
B2B Emailanbahnung ist ebenfalls mehr als gefährlich neuerdings. Wer mag, dass ihm jemand per Email nach Linktausch fragt, sollte dies bekanntgeben. Wer es nicht mag, hat nun alle Freiheiten abzumahnen.
Ich gebe zu, in Deutschland geschäftlich tätig zu sein, ist mir bald zu teuer.
Ein Gedanke zu „Linktauschanfragen Spam und kleine Mitteilung an den Kunden wird zur Abmahnfalle“
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